Soziale Teilhabe nach SGB IX

Soziale Teilhabe und persönliches Budget

Soziale Teilhabe für alle

Soziale Teilhabe

Unsere zertifizierten Alltagsassistent*innen und examinierten Gesundheits- und Krankenpfleger*innen dürfen als kompensatorische Hilfskräfte auch Leistungen im Bereich der sozialen Teilhabe nach dem Sozialgesetzbuch IX erbringen. Das bedeutet, dass Begleitungen von Menschen mit Handicap in der Freizeit (z.B. ins Kino, zu Konzerten u.a.) möglich sind, wenn diese das sogenannte „Persönliche Budget“ in Anspruch nehmen. Welche Leistungen dabei erfolgen, entscheidet sich jedes mal im Einzelfall. Wichtig ist uns Soziale Teilhabe für alle.

Wer sich für ein „Persönliches Budget“ entscheiden möchte, muss dieses beantragen (Eingliederungshilfe). Die individuellen Bedarfe werden dann ermittelt und mit dem Leistungsanspruch sowie einem entsprechenden Stundenumfang im Budget-Protokoll festgelegt (Zielvereinbarung). Nach Erteilung des Bescheides erfolgt die Auszahlung für das persönliche Budget monatlich, üblicherweise am Monatsanfang. Auch das ist soziale Teilhabe! 

Im Abstand von zwei Jahren muss der Hilfebedarf in einem weiteren Bedarfsfeststellungsverfahren geprüft und ggf. angepasst werden.
Ihr persönliches Budget
Soziale Teilhabe

Die in Anspruch genommenen Leistungen werden aus dem persönlichen Budget bezahlt. Es entsteht ein Vertragsverhältnis in der Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden (Inanspruchnahme der Teilhabe-Leistungen) und dem Leistungserbringer (hier: RehaBilliCare GmbH).

Kostenfreie Informationen zum Thema erhalten Sie über:

Bürgertelefon des Bundesministeriums für Soziales, Tel.: 030/ 211 911 – 006.

Beratungstelefon der Interessenvertretung „Selbstbestimmt Leben e.V.“, Tel.: 01805/ 474 712.

 

Wir können Sie im Rahmen des persönlichen Budgets auch zu Kulturevents, Veranstaltungen und Konzerten begleiten. Denn der Spaßfaktor für Menschen mit Hilfebedarf soll nicht zu kurz kommen.

Weder Alter noch körperliche oder mentale Einschränkungen müssen das Leben langweilig und grau machen, es kann mit Unterstützung weiter fröhlich und bunt sein.

Begleitung auf Konzerte

Wertvolle Informationen erhalten Sie über den Integrationsfachdienst (IFD) gGmbH

Der IFD ist ein barrierefreier Dienstleister für Menschen mit Handycap und Institutionen, die Berührung mit dem Thema „Teilhabe am Arbeitsleben“ haben. Unterstützt und beraten wird bei der Vermittlung eines Arbeitsplatzes und beruflicher Sicherung sowie zur Orientierung aufgrund einer Behinderung. Bei Bedarf wird bei der Klärung leistungs- und förderrechtlicher Fragen geholfen die technische Anpassung eines Arbeitsplatzes organisiert. Auch über rechtliche und gesetzliche Bestimmungen kann informiert werden, ebenso hinsichtlich der Erarbeitung individueller Lösungen für Unternehmen.

Wer kann sich vom IFD beraten lassen?

Menschen mit Behinderung, deren Angehörige, Arbeitskolleg*innen, Lehrer*innen, Ärztinnen und Ärzte, gesetzliche Betreuer*innen, Fachleute aus sozialen Netzwerken sowie berufsständische Organisationen.

Kontaktdaten:

Integrationsfachdienst (IFD) Gemeinnützige GmbH
Fürther Str. 212, Gebäude A4
90429 Nürnberg
Tel.: 0911 323899-0
www.ifd-ggmbh.de

In unserem Zuständigkeitsbereich Metropolregion Nürnberg-Erlangen-Fürth erhalten Sie ergänzende unabhängige Teilhabeberatung über:

EUTB® – TEILHABEBERATUNG MITTELFRANKEN NORDOST (ZSL E.V.)
Schwabacher Straße 206
90763 Fürth
0911 18073680
0911 18073681

Erreichbar/ Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 10:00 – 16:00 Uhr, Mittwoch geschlossen,
(Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung)

Beratungen erfolgen dort insbesondere im Vorfeld der Beantragung von Leistungen, bspw. zu diesen Themen: Pflege und Assistenz, Leben mit Behinderung in der eigenen Wohnung, Schule und Ausbildung, Arbeit, Freizeit und Urlaub, Hilfsmittel, Schwerbehindertenausweis, Behindertenfahrdienst, Persönliches Budget.

Falls Sie ein Persönliches Budget beantragen möchten, ist für die Beantragung der Eingliederungshilfe der Bezirk Mittelfranken zuständig:

ARBEITSBEREICH 24 – HILFE FÜR GEISTIG UND/ODER KÖRPERLICH BEHINDERTE MENSCHEN

Bezirk Mittelfranken – Sozialreferat / Arbeitsbereich 24
Rettistraße 54 – 56
91522 Ansbach
Tel.: 0981 / 4664 – 24002
Fax: 0981 / 4664 – 24099

Telefonische Erreichbarkeit des Sozialreferats:
Mo + Do: 08:00 bis 16:00 Uhr
Di: 13:00 bis 16:00 Uhr
Mi + Fr: 08:00 bis 12 Uhr
E-Mail: Arbeitsbereich24@bezirk-mittelfranken.de

ARBEITSBEREICH 23 – HILFE FÜR SEELISCH KRANKE MENSCHEN/ MIT BES.SOZ. SCHWIERIGKEITEN

Bezirk Mittelfranken – Sozialreferat
Arbeitsbereich 23
Rettistraße 54 – 56
91522 Ansbach
Tel.: 0981 / 4664 – 23002
Fax: 0981 / 4664 – 23099

Telefonische Erreichbarkeit des Sozialreferats:
Mo + Do: 08:00 bis 16:00 Uhr
Di: 13:00 bis 16:00 Uhr
Mi + Fr: 08:00 bis 12 Uhr
E-Mail: Arbeitsbereich23@bezirk-mittelfranken.de

Kontakt

RehaBilliCare GmbH
Nürnberger Str. 73
90762 Fürth
Tel.: 0911 38464-537
Fax: 0911 38464-834
E-Mail: info@rehabillicare.de

Zum Kontaktformular